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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines - Geldungsbereich
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Vergütung/Preis
§ 4 Liefer- und Ausführungsfriesten, höhere Gewalt
§ 5 Versand, Gefahrübergang
§ 6 Eigentumsvorbehalt
§ 7 Mängelrügen, Gewähleistung, Haftung
§ 8 Wiederufsrecht
§ 9 Allgemeines, Schlussbestimmungen

 

Häufige Fragen

  1. Wie funktioniert das Warenkorbsystem?
  2. Muss ich mich registrieren?
  3. Wann wird meine Bestellung verbindlich?
  4. Wird der Vertragstext gespeichert?

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§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

1.1

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftbeziehungen der Landschmaus Fleischerei GmbH sowohl mit Unternehmern als auch mit Verbrauchern.

1.2

 Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit       denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit angerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Soweit Regelungen nur Verbraucher oder nur Unternehmer betreffen wird die Bezeichnung ausdrücklich angeführt.

1.3 

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 2 Vertragsschluss

2.1

Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen in Form, Aussehen, Zusammensetzung und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.2

Mit der Bestellung einer Ware bzw. der Beauftragung einer Leistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben bzw. die Leistung erhalten zu wollen. Die Annahme einer Bestellung kann entweder schriftlich, fernschriftlich oder elektronisch oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

2.3

Bestellt ein Verbraucher Ware auf elektronischem Wege, wird die Landschmaus den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen, ohne dass die Zugangsbestätigung eine verbindliche Annahme der Bestellung darstellt. Die Zugangsbestätigung kann allerdings mit der Annahmeerklärung verbunden sein. Kundendaten der Verbraucher, die auf elektronischem Wege bestellen, werden gespeichert. Auf Verlangen erhält der Verbraucher per E-Mail eine Abschrift dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§ 3  Vergütung / Preis

3.1

Der angebotene Kaufpreis ist bindend und gilt mangels anderweitiger Vereinbarung in € ab Produktionsstätte. Frachtkosten, Verpackungskosten zum Selbstkostenpreis sowie die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe werden gesondert berechnet.

3.2

Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware bzw. nach Fertigstellung des Auftrages innerhalb von 7 Tagen, gerechnet vom Rechnungsdatum, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Verbraucher die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, der Unternehmer in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer kann ggf. auch ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen und geltend gemacht werden.

3.3

Der Kunde kann mit einer Gegenforderung nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Landschmaus Fleischerei anerkannt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn der Gegenanspruch aus dem selben Vertragsverhältnis resultiert.

3.4

Unvorhergesehene Mehraufwendungen und Kostenerhöhungen, auch Beschaffungskostenerhöhungen können nach entsprechendem Nachweis auf den Vereinbarungspreis aufgeschlagen werden.

3.5

Angesichts der meist kurzfristigen Haltbarkeit der Ware ist eine Herabsetzung der Bestellmenge oder eine nachträgliche Herabsetzung der Stückzahl sowie Abänderungen der vereinbarten Teillieferungen oder die Verringerung vereinbarter Abrufe nicht zulässig. Sollte sich die Landschmaus Fleischerei GmbH im Einzellfall mit einer entsprechenden Vertragsänderung einverstanden erklären, ist sie zur Anpassung der Stückpreise berechtigt.

3.6

Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder werden der Landschmaus Fleischerei GmbH nachträglich Umstände bekannt, aus denen sich objektiv eine Verschlechterung der Bonitätseinschätzung des Kunden ergeben, können die Forderungen abweichend von den obigen Zahlungsbedingungen mit sofortiger Wirkung fällig gestellt werden. Weitere Lieferungen wird die Landschmaus Fleischerei nur dann tätigen, wenn der Kunde Vorauszahlung anbietet und leistet. Die Durchführung von Dienst- oder Werksverträgen kann die Landschmaus verweigern bzw. ebenfalls von einer Vorauszahlung abhängig machen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten.

 

§ 4 Liefer- und Ausführungsfristen, höhere Gewalt

4.1

Liefer- und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

4.2

Ereignisse höherer Gewalt, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen und unvorhergesehene Umstände, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Feuer, Maschinendefekte, Rohstoff- oder Energiemangel, währungs- oder  handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Behinderung der Verkehrswege, behördliche Auflagen etc.), wobei es unbeachtlich ist, ob diese Behinderungen primär die Landschmaus Fleischerei GmbH oder ihre Zulieferer treffen, geben der Landschmaus Fleischerei GmbH das Recht, vereinbarte Lieferfristen und die Dauer der Behinderung um zusätzlich eine angemessene Anlaufzeit zu verlängern. Für den Fall, dass ein solch unvorhergesehenes Ereignis eintritt, kann der Vertrag nachträglich angepasst werden. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht beiden Parteien das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche gegen die Landschmaus Fleischerei GmbH bestehen in diesem Falle nicht.

 

§ 5 Versand, Gefahrübergang

5.1

Verpackung, Versandwege und Versandmittel sind mangels anderer Vereinbarung der Landschmaus Fleischerei GmbH überlassen. Im Falle des Versendungskaufes geht die Gefahr auch bei Teillieferungen bei Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer ab Produktionsräumlichkeiten auf den Unternehmer über. Bei vom Unternehmer gewünschter Versendung der Ware oder Lieferung durch eigenes Personal gilt selbiges.

5.2

Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Ware auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

6.1

Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Landschmaus Fleischerei GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

6.2

Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die Landschmaus das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus allen Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmer vor.

6.3

Der Kunde verpflichtet sich, die Ware pfleglich zu behandeln, kühl (zwischen 2 °C bis 4 °C) zu lagern und alles Zumutbare zu tun, dass es nicht zu einem Verderb, einer Beschädigung oder zu einer Wertminderung der Ware kommt. Roh- bzw. Dauerwurst darf nicht in Kühlräumen oder Kühlschränken gelagert werden. Die Ware ist sofort nach Anlieferung aus der Verpackung zunehmen und in luftig-trockenen, vor Sonneneinwirkung geschützten Räumen aufzuhängen, dass sie einander nicht berührt. Frischfleisch (2 °C bis 4 °C), Frischwurst sowie Wurstgläser (bis 7 °C) sind sofort zu kühlen. Für die Lagerung uns Aufbewahrung sind in erster Linie die Hygiene-Vorschriften der einzelnen Bundesländer maßgebend. Bei SB-Packungen mit einem Kühlvermerk (alle Frischwurstsorten sowie Dauerwurst und Schinken in aufgeschnittener Angebotsform) ist die angegebene Lagertemperatur von 7 °C verbindlich. Etwa erforderliche Aufwendungen zur Aufrechterhaltung der Qualität der Ware erfolgen auf Kosten des Kunden.

6.4

Die Landschmaus Fleischerei ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten, die Ware herauszuverlangen und Schadensersatz zu verlangen. Diese Rechte bestehen wahlweise nach freien Ermessen der Landschmaus Fleischerei GmbH.

6.5

Unternehmer, die die Ware weiterveräußern, treten bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegenüber einem Dritten erwachsen. Die Landschmaus Fleischerei GmbH nimmt die Abtretung bereits jetzt an. Nach der Abtretung ist die Landschmaus Fleischerei berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Forderung selbst einzuziehen.

 

§ 7 Mängelrügen, Gewährleistung, Haftung

7.1

Reklamationen und Mängelanzeigen sind der Landschmaus Fleischerei unmittelbar nach Abnahme bzw. Erhalt der Ware in schriftlicher Form und auf dem Wege der schnellsten Nachrichtenübermittlung (Telefax, E-Mail) mitzuteilen, im Hinblick auf die Frischeanforderungen an die Ware jedoch spätestens nach 24 Stunden. Nach Ablauf dieser Frist ist das Rügerecht des Kunden erloschen und die Ware gilt als genehmigt.

7.2

Ist der Käufer bzw. Auftraggeber Verbraucher, kann der Verbraucher bei einem tatsächlich bestehenden Mangel Ersatzlieferung verlangen. Nachbesserung ist angesichts der Besonderheit der Ware nicht möglich.

7.3

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Verbraucher auch grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzen der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Verbraucher kein Recht auf Rücktritt vom gesamten Vertrag zu.

7.4

Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandsverpflichtung gilt nur dann als von der Landschmaus abgegeben, wenn der Begriff Garantie oder Zusicherung ausdrücklich genannt wird.

7.5

Sowohl Verbraucher wie auch Unternehmer haben die Ware einschließlich der Verpackung unverzüglich auf Mängel oder Beschädigungen zu untersuchen. Etwaige Mängel oder Beschädigungen sind angesichts der Verderblichkeit der Ware ebenfalls unverzüglich unter Vorlage der beschädigten Ware oder Verpackung bei der Landschmaus Fleischerei anzumelden. Die Gewährleistung kann angesichts der Besonderheit der Ware nach Wahl der Landschmaus Fleischerei GmbH nur durch Nachlieferung oder Rückerstattung des Kaufpreises angeboten werden.

7.6

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Landschmaus Fleischerei GmbH auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Landschmaus Fleischerei GmbH. Produkthaftungsansprüche bzw. der Landschmaus Fleischerei GmbH zurechenbare Körper- und Gesundheitsschäden sind hiervon nicht betroffen.

7.7

Erfüllt insbesondere der Unternehmer seine hier geregelte besondere Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB nicht, wird die Landschmaus Fleischerei GmbH von jeglichen Mängelgewährleistungsansprüchen freigestellt.

7.8

Weitere Ansprüche des Unternehmers gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, unerlaubter Handlung oder sonstiger deliktischer Haftung und Ansprüche auf Aufwendungsersatz mit Ausnahme derjenigen nach § 439 Abs. 2 BGB sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Ansprüche aus Schäden an anderen Gegenständen als am Vertragsgegenstand sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns. Dies gilt nicht bei der Verletzung von sogenannten Kardinalspflichten.

7.9

Die Landschmaus Fleischerei GmbH übernimmt keine Gewähr für Schäden, die aus ungeeigneten Umgang oder unsachgemäßer Verwendung der gelieferten Ware, durch fehlerhaften Einsatz oder nachlässige Behandlung und sonstige unsachgemäße Benutzungen erfolgen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Eine Haftung wird auch nicht übernommen, wenn aus Gründen, die nicht von der Landschmaus Fleischerei GmbH zu vertreten sind, die Kühlkette für gefrostete Waren unterbrochen wird.

7.10

Jede Lieferung oder Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft. Etwaige Mängel bei einer Lieferung sind ohne Rechtsfolgen für andere Lieferungen.

7.11

Wird die Ware nach Auslieferung verändert oder vom Käufer weiterversandt bzw. be- oder verarbeitet, ist jegliche Mängelgewährleistung der Landschmaus Fleischerei GmbH ausgeschlossen.

 

§ 8 Wiederufsrecht

8.1

Widerrufsbelehrung

Lebensmittel sind generell vom Umtausch ausgeschlossen, berechtigte Reklamationen werden geprüft und dann natürlich auch erstattet. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass nur original verschlossene Produkte reklamiert werden können.

Bei Reklamation informieren Sie uns bitte vorab via E-Mail oder telefonisch. Bei berechtigten Beanstandungen erhalten Sie das Porto für die Rücksendung von uns erstattet.

Wir nehmen keine Pakete an, die unfrei an uns gesendet werden!

 

§ 9 Allgemeines, Schlussbestimmungen

9.1

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Landschmaus Fleischerei GmbH und dem Kunden vollständig und ausschließlich. Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Vertragsänderungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von der Landschmaus Fleischerei bestätigt wurden. Allgemeine Vertragsbedingungen der Vertragsparteien der Landschmaus Fleischerei GmbH verpflichten diese nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

9.3

Als Erfüllungsort für die Leistung und Zahlung wird der Sitz der Landschmaus Fleischerei GmbH vereinbart. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.

9.4

Ist der Kunde Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der für den Unternehmenssitz der Landschmaus Fleischerei GmbH zuständige Gerichtsstandort. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalte im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

9.5

Ansprüche von Kunden gegen die Landschmaus Fleischerei GmbH sind nicht abtretbar.

9.6

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit den Kunden oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

9.7

Das auf dem Produktbildern dargestellte Dekorationsmaterial (Senf, Messer, Schnittbretter etc.) gehört nicht zu den Produkten und wird auch nicht mit angeboten.

 

 

Stand: 01.Juni.2012

Häufige Fragen

Wie funktioniert das Warenkorbsystem?

Hier erhalten Sie Informationen zum Ablauf einer Bestellung.

 

Muss ich mich registrieren?

Nach Auswahl der Produkte werden Sie gebeten, Ihre Daten einzugeben. Die Pflichtangaben sind mit einem * gekennzeichnet. Sie können optional ein Kundenkonto eröffnen und bei künftigen Bestellungen nach Eingabe von Benutzernamen und Passwort bestellen, ohne Ihre Adressdaten noch einmal eingeben zu müssen.

 

Wann wird meine Bestellung verbindlich?

Nach Auswahl der Produkte werden Sie gebeten, Ihre Daten einzugeben. Die Pflichtangaben sind mit einem * gekennzeichnet. Sie können optional ein Kundenkonto eröffnen und bei künftigen Bestellungen nach Eingabe von Benutzernamen und Passwort bestellen, ohne Ihre Adressdaten noch einmal eingeben zu müssen.

 

Wird der Vertragstext gespeichert?

Wir speichern den Vertragstext. Die Bestelldaten und die AGB werden Ihnen per E-Mail zugesendet. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie auch unter Mein Benutzerkonto einsehen. Die AGB können Sie hier einsehen, ausdrucken und speichern.